CFR 33-149.301-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 149: Tiefseehäfen: Design, Bau und Ausrüstung. Abschnitt 149.301: Welche Anforderungen gelten für Rettungsausrüstung?
2013CFR 33-149.301-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 149: Tiefseehäfen: Design, Bau und Ausrüstung. Abschnitt 149.301: Welche Anforderungen gelten für Rettungsausrüstung?