CFR 33-148.737-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 148: Tiefseehäfen: Allgemeines. Abschnitt 148.737: Welche Umweltvorschriften muss ein Antragsteller befolgen?
2013CFR 33-148.737-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 148: Tiefseehäfen: Allgemeines. Abschnitt 148.737: Welche Umweltvorschriften muss ein Antragsteller befolgen?