CFR 33-149.415-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 149: Tiefseehäfen: Design, Bau und Ausrüstung. Abschnitt 149.415: Welche Anforderungen gelten für ein Feuerlöschsystem in einem bemannten Tiefseehafen?
2013CFR 33-149.415-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 149: Tiefseehäfen: Design, Bau und Ausrüstung. Abschnitt 149.415: Welche Anforderungen gelten für ein Feuerlöschsystem in einem bemannten Tiefseehafen?