CFR 33-149.411-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 149: Tiefseehäfen: Design, Bau und Ausrüstung. Abschnitt 149.411: Welche Anforderungen gelten für die Feuerwehrausrüstung?
2013CFR 33-149.411-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 149: Tiefseehäfen: Design, Bau und Ausrüstung. Abschnitt 149.411: Welche Anforderungen gelten für die Feuerwehrausrüstung?