CFR 33-149.409-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 149: Tiefseehäfen: Design, Bau und Ausrüstung. Abschnitt 149.409: Wie viele Feuerlöscher werden benötigt?
2013CFR 33-149.409-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 149: Tiefseehäfen: Design, Bau und Ausrüstung. Abschnitt 149.409: Wie viele Feuerlöscher werden benötigt?