CFR 33-149.340-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 149: Tiefseehäfen: Design, Bau und Ausrüstung. Abschnitt 149.340: Welche Anforderungen gelten für Rettungsausrüstung, die in diesem Unterkapitel nicht gefordert wird?
2013CFR 33-149.340-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 149: Tiefseehäfen: Design, Bau und Ausrüstung. Abschnitt 149.340: Welche Anforderungen gelten für Rettungsausrüstung, die in diesem Unterkapitel nicht gefordert wird?