CFR 33-148.415-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 148: Tiefseehäfen: Allgemeines. Abschnitt 148.415: Was muss bei der Standortbewertung und Prüfung vor dem Bau gemeldet werden?
2013CFR 33-148.415-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 148: Tiefseehäfen: Allgemeines. Abschnitt 148.415: Was muss bei der Standortbewertung und Prüfung vor dem Bau gemeldet werden?