CFR 33-148.410-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 148: Tiefseehäfen: Allgemeines. Abschnitt 148.410: Welche Bedingungen gelten für die Durchführung einer Standortbewertung und Prüfung vor dem Bau?
2013CFR 33-148.410-2013 Schifffahrt und schiffbare Gewässer. Teil 148: Tiefseehäfen: Allgemeines. Abschnitt 148.410: Welche Bedingungen gelten für die Durchführung einer Standortbewertung und Prüfung vor dem Bau?