CFR 30-90.201-2014 Bodenschätze. Teil 90: Obligatorische Gesundheitsstandards – Bergleute, die Hinweise auf die Entwicklung einer Pneumokoniose haben. Abschnitt 90.201: Probenahme; Allgemeine Anforderungen.
1980CFR 30-90.201-2014 Bodenschätze. Teil 90: Obligatorische Gesundheitsstandards – Bergleute, die Hinweise auf die Entwicklung einer Pneumokoniose haben. Abschnitt 90.201: Probenahme; Allgemeine Anforderungen.