CFR 30-90.205-2014 Bodenschätze. Teil 90: Obligatorische Gesundheitsstandards – Bergleute, die Hinweise auf die Entwicklung einer Pneumokoniose haben. Abschnitt 90.205: Zugelassene Probenahmegeräte; Betrieb; Luftdurchsatz.
1980CFR 30-90.205-2014 Bodenschätze. Teil 90: Obligatorische Gesundheitsstandards – Bergleute, die Hinweise auf die Entwicklung einer Pneumokoniose haben. Abschnitt 90.205: Zugelassene Probenahmegeräte; Betrieb; Luftdurchsatz.