CFR 30-585.601-2014 Bodenschätze. Teil 585: Erneuerbare Energien und alternative Nutzung bestehender Anlagen auf dem äußeren Festlandsockel. Abschnitt 585.601: Wann muss ich meine Pläne bei BOEM einreichen?
2014CFR 30-585.601-2014 Bodenschätze. Teil 585: Erneuerbare Energien und alternative Nutzung bestehender Anlagen auf dem äußeren Festlandsockel. Abschnitt 585.601: Wann muss ich meine Pläne bei BOEM einreichen?