CFR 30-585.505-2014 Bodenschätze. Teil 585: Erneuerbare Energien und alternative Nutzung bestehender Anlagen auf dem äußeren Festlandsockel. Abschnitt 585.505: Welche Miet- und Betriebsgebührenanforderungen gelten für einen befristeten Mietvertrag?
2014CFR 30-585.505-2014 Bodenschätze. Teil 585: Erneuerbare Energien und alternative Nutzung bestehender Anlagen auf dem äußeren Festlandsockel. Abschnitt 585.505: Welche Miet- und Betriebsgebührenanforderungen gelten für einen befristeten Mietvertrag?