CFR 29-1960.66-2013 Arbeit. Teil 1960: Grundlegende Programmelemente für Arbeitssicherheits- und Gesundheitsprogramme für Bundesangestellte und verwandte Themen. Abschnitt 1960.66: Zweck, Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen.
2013CFR 29-1960.66-2013 Arbeit. Teil 1960: Grundlegende Programmelemente für Arbeitssicherheits- und Gesundheitsprogramme für Bundesangestellte und verwandte Themen. Abschnitt 1960.66: Zweck, Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen.