CFR 22-123.17-2013 Auslandsbeziehungen. Teil 123: Lizenzen für die Ausfuhr und vorübergehende Einfuhr von Verteidigungsartikeln. Abschnitt 123.17: Exporte von Schusswaffen, Munition und persönlicher Schutzausrüstung.
2013CFR 22-123.17-2013 Auslandsbeziehungen. Teil 123: Lizenzen für die Ausfuhr und vorübergehende Einfuhr von Verteidigungsartikeln. Abschnitt 123.17: Exporte von Schusswaffen, Munition und persönlicher Schutzausrüstung.