CFR 22-123.9-2013 Auslandsbeziehungen. Teil 123: Lizenzen für die Ausfuhr und vorübergehende Einfuhr von Verteidigungsartikeln. Abschnitt 123.9: Endgültiges Bestimmungsland und Genehmigung von Wiederausfuhren oder Weiterverbringungen.
2013CFR 22-123.9-2013 Auslandsbeziehungen. Teil 123: Lizenzen für die Ausfuhr und vorübergehende Einfuhr von Verteidigungsartikeln. Abschnitt 123.9: Endgültiges Bestimmungsland und Genehmigung von Wiederausfuhren oder Weiterverbringungen.