CFR 21-803.56-2014
Lebensmittel und Medikamente. Teil 803: Meldung von Medizinprodukten (Eff. 14.08.15). Abschnitt 803.56: Unter welchen Umständen muss ich als Hersteller einen Ergänzungs- oder Folgebericht einreichen und welche Anforderungen gelten für solche Berichte?