CFR 21-579.40-2013
Lebensmittel und Medikamente. Teil 579:Bestrahlung bei der Herstellung, Verarbeitung und Handhabung von Tierfutter und Heimtiernahrung. Abschnitt 579.40: Ionisierende Strahlung zur Behandlung von Geflügelfutter und Geflügelfutterzutaten.