CFR 21-180.37-2013
Lebensmittel und Medikamente. Teil 180: Lebensmittelzusatzstoffe, die vorläufig in Lebensmitteln oder in Kontakt mit Lebensmitteln zulässig sind, bis weitere Untersuchungen durchgeführt werden. Abschnitt 180.37: Saccharin, Ammoniumsaccharin, Calciumsaccharin und Natriumsaccharin.