CFR 21-180.37-2013
Lebensmittel und Medikamente. Teil 180: Lebensmittelzusatzstoffe, die vorläufig in Lebensmitteln oder in Kontakt mit Lebensmitteln zulässig sind, bis weitere Untersuchungen durchgeführt werden. Abschnitt 180.37: Saccharin, Ammoniumsaccharin, Calciumsaccharin und Natriumsaccharin.

Standard-Nr.
CFR 21-180.37-2013
Erscheinungsdatum
2013
Organisation
US-CFR-file
Letzte Version
CFR 21-180.37-2013

CFR 21-180.37-2013 Veröffentlichungsverlauf

  • 2013 CFR 21-180.37-2013 Lebensmittel und Medikamente. Teil 180: Lebensmittelzusatzstoffe, die vorläufig in Lebensmitteln oder in Kontakt mit Lebensmitteln zulässig sind, bis weitere Untersuchungen durchgeführt werden. Abschnitt 180.37: Saccharin, Ammoniumsaccharin, Calciumsaccharin und Natriumsaccharin.



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