CFR 19-210.14-2013 Zollabgaben. Teil 210: Entscheidung und Durchsetzung. Abschnitt 210.14: Änderungen an Schriftsätzen und Bekanntmachungen; ergänzende Einreichungen; Gegenansprüche; Konsolidierung der Ermittlungen.
2013CFR 19-210.14-2013 Zollabgaben. Teil 210: Entscheidung und Durchsetzung. Abschnitt 210.14: Änderungen an Schriftsätzen und Bekanntmachungen; ergänzende Einreichungen; Gegenansprüche; Konsolidierung der Ermittlungen.