CFR 19-210.76-2013 Zollabgaben. Teil 210: Entscheidung und Durchsetzung. Abschnitt 210.76: Änderung oder Aufhebung von Ausschlussanordnungen, Unterlassungsanordnungen und Zustimmungsanordnungen.
2013CFR 19-210.76-2013 Zollabgaben. Teil 210: Entscheidung und Durchsetzung. Abschnitt 210.76: Änderung oder Aufhebung von Ausschlussanordnungen, Unterlassungsanordnungen und Zustimmungsanordnungen.