CFR 17-240.15Ba1-7-2013 Rohstoff- und Wertpapierbörsen. Teil 240: Allgemeine Regeln und Vorschriften, Wertpapierbörsengesetz von 1934. Abschnitt 240.15Ba1-7: Registrierung des Nachfolgers des Gemeindeberaters.
2013CFR 17-240.15Ba1-7-2013 Rohstoff- und Wertpapierbörsen. Teil 240: Allgemeine Regeln und Vorschriften, Wertpapierbörsengesetz von 1934. Abschnitt 240.15Ba1-7: Registrierung des Nachfolgers des Gemeindeberaters.