CFR 15-30.46-2013 Handel und Außenhandel. Teil 30: Außenwirtschaftsvorschriften. Abschnitt 30.46: Anforderungen an die Einreichung von Exportinformationen durch Pipeline-Transportunternehmen.
2014CFR 15-30.46-2014 Handel und Außenhandel. Teil 30: Außenwirtschaftsvorschriften. Abschnitt 30.46: Anforderungen an die Einreichung von Exportinformationen durch Pipeline-Transportunternehmen.
2013CFR 15-30.46-2013 Handel und Außenhandel. Teil 30: Außenwirtschaftsvorschriften. Abschnitt 30.46: Anforderungen an die Einreichung von Exportinformationen durch Pipeline-Transportunternehmen.