CFR 13-124.510-2013
Geschäftskredite und Unterstützung. Teil 124: Geschäftsentwicklung – Bestimmung des Status kleiner benachteiligter Unternehmen. Abschnitt 124.510: Wie viel Prozent der Arbeit muss ein Teilnehmer im Rahmen eines 8(a)-Vertrags leisten?