CFR 13-121.1009-2013 Geschäftskredite und Unterstützung. Teil 121: Vorschriften zur Größe kleiner Unternehmen. Abschnitt 121.1009: Wie erfolgt die Größenbestimmung?
2013CFR 13-121.1009-2013 Geschäftskredite und Unterstützung. Teil 121: Vorschriften zur Größe kleiner Unternehmen. Abschnitt 121.1009: Wie erfolgt die Größenbestimmung?