CFR 13-121.404-2013 Geschäftskredite und Unterstützung. Teil 121: Vorschriften zur Größe kleiner Unternehmen. Abschnitt 121.404: Wann wird der Größenstatus eines Unternehmens ermittelt?
2013CFR 13-121.404-2013 Geschäftskredite und Unterstützung. Teil 121: Vorschriften zur Größe kleiner Unternehmen. Abschnitt 121.404: Wann wird der Größenstatus eines Unternehmens ermittelt?