CFR 13-121.402-2013 Geschäftskredite und Unterstützung. Teil 121: Vorschriften zur Größe kleiner Unternehmen. Abschnitt 121.402: Welche Größenstandards gelten für Vertragsprogramme der Bundesregierung?
2013CFR 13-121.402-2013 Geschäftskredite und Unterstützung. Teil 121: Vorschriften zur Größe kleiner Unternehmen. Abschnitt 121.402: Welche Größenstandards gelten für Vertragsprogramme der Bundesregierung?