CFR 12-721.3-2013
Banken und Bankwesen. Teil 721: Nebenbefugnisse. Abschnitt 721.3: Welche Kategorien von Aktivitäten werden als nebensächliche Befugnisse vorab genehmigt, die für die Ausübung der Geschäftstätigkeit einer Kreditgenossenschaft notwendig oder erforderlich sind?