CFR 12-712.10-2013
Banken und Bankwesen. Teil 712: Kreditgenossenschafts-Dienstleistungsorganisationen (cusos). Abschnitt 712.10: Wie kann eine staatliche Aufsichtsbehörde eine Befreiung für staatlich anerkannte Kreditgenossenschaften von der Einhaltung von § 712.3(d)(3) erhalten?