CFR 12-712.10-2013
Banken und Bankwesen. Teil 712: Kreditgenossenschafts-Dienstleistungsorganisationen (cusos). Abschnitt 712.10: Wie kann eine staatliche Aufsichtsbehörde eine Befreiung für staatlich anerkannte Kreditgenossenschaften von der Einhaltung von § 712.3(d)(3) erhalten?

Standard-Nr.
CFR 12-712.10-2013
Erscheinungsdatum
2013
Organisation
US-CFR-file
Letzte Version
CFR 12-712.10-2013

CFR 12-712.10-2013 Veröffentlichungsverlauf

  • 2013 CFR 12-712.10-2013 Banken und Bankwesen. Teil 712: Kreditgenossenschafts-Dienstleistungsorganisationen (cusos). Abschnitt 712.10: Wie kann eine staatliche Aufsichtsbehörde eine Befreiung für staatlich anerkannte Kreditgenossenschaften von der Einhaltung von § 712.3(d)(3) erhalten?



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