CFR 10-30.13-2013 Energie. Teil 30: Regeln der allgemeinen Anwendbarkeit für die inländische Lizenzierung von Nebenproduktmaterial. Abschnitt 30.6: Träger.
2013CFR 10-30.13-2013 Energie. Teil 30: Regeln der allgemeinen Anwendbarkeit für die inländische Lizenzierung von Nebenproduktmaterial. Abschnitt 30.6: Träger.