CFR 21-21.43-2014
Lebensmittel und Medikamente. Teil 21: Schutz der Privatsphäre. Unterabschnitt D – Verfahren für die Benachrichtigung und den Zugriff auf Aufzeichnungen in Aufzeichnungssystemen des Datenschutzgesetzes. Abschnitt 21.43: Zugriff auf angeforderte Datensätze.