CFR 21-21.40-2014
Lebensmittel und Medikamente. Teil 21: Schutz der Privatsphäre. Unterabschnitt D – Verfahren für die Benachrichtigung und den Zugriff auf Aufzeichnungen in Aufzeichnungssystemen des Datenschutzgesetzes. Abschnitt 21.40 Verfahren für die Einreichung von Benachrichtigungs- und Zugangsanträgen.