CFR 16-301.31-2014
Kommerzielle Praktiken. Teil 301: Regeln und Vorschriften gemäß dem Gesetz zur Kennzeichnung von Pelzprodukten. Abschnitt 301.31: Kennzeichnung von Pelzprodukten, die aus zwei oder mehr Einheiten bestehen.

Standard-Nr.
CFR 16-301.31-2014
Erscheinungsdatum
2014
Organisation
US-CFR-file
Letzte Version
CFR 16-301.31-2014

CFR 16-301.31-2014 Veröffentlichungsverlauf

  • 2014 CFR 16-301.31-2014 Kommerzielle Praktiken. Teil 301: Regeln und Vorschriften gemäß dem Gesetz zur Kennzeichnung von Pelzprodukten. Abschnitt 301.31: Kennzeichnung von Pelzprodukten, die aus zwei oder mehr Einheiten bestehen.



© 2024 Alle Rechte vorbehalten.