CFR 12-1230.4-2014 Banken und Bankwesen. Teil 1230: Vergütung von Führungskräften. Abschnitt 1230.4: Vorherige Genehmigung von Aufhebungsvereinbarungen von Unternehmen.
2014CFR 12-1230.4-2014 Banken und Bankwesen. Teil 1230: Vergütung von Führungskräften. Abschnitt 1230.4: Vorherige Genehmigung von Aufhebungsvereinbarungen von Unternehmen.