CFR 13-302.10-2014 Geschäftskredite und Unterstützung. Teil 302: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Investitionshilfen. Abschnitt 302.10: Anwalts- und Beratergebühren; Beschäftigung von Expedienten und Verwaltungsmitarbeitern.
2014CFR 13-302.10-2014 Geschäftskredite und Unterstützung. Teil 302: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Investitionshilfen. Abschnitt 302.10: Anwalts- und Beratergebühren; Beschäftigung von Expedienten und Verwaltungsmitarbeitern.