CFR 12-1201.1-2014 Banken und Bankwesen. Teil 1201: Allgemeine Definitionen, die für alle Vorschriften der Bundesagentur für Wohnungsbaufinanzierung gelten. Abschnitt 1201.1: Definitionen.
2014CFR 12-1201.1-2014 Banken und Bankwesen. Teil 1201: Allgemeine Definitionen, die für alle Vorschriften der Bundesagentur für Wohnungsbaufinanzierung gelten. Abschnitt 1201.1: Definitionen.