CFR 12-252.120-2014
Banken und Bankwesen. Teil 252: Erweiterte Aufsichtsstandards (Verordnung YY). Unterabschnitt L: Von Unternehmen durchgeführte Stresstestanforderungen für ausländische Bankorganisationen und ausländische Sparkassen- und Kreditholdinggesellschaften mit einem konsolidierten Gesamtvermögen von über 10 Milliarden US-Dollar, jedoch nicht