CFR 12-210.9-2014
Banken und Bankwesen. Teil 210: Einziehung von Schecks und anderen Posten durch Federal Reserve-Banken und Geldtransfers über Federal Wire (Vorschrift J). Unterabschnitt A: Einzug von Schecks und anderen Posten durch Federal Reserve Banks. Abschnitt 210.9: Abrechnung und Zahlung.