CFR 12-192.200-2014
Banken und Bankwesen. Teil 192: Umwandlungen von der Gegenseitigkeits- in die Aktienform. UnterabschnittA:Standardkonvertierungen. Abschnitt 192.200: Welche Maßnahmen kann die zuständige Bundesbankbehörde in Bezug auf meinen Antrag ergreifen?

Standard-Nr.
CFR 12-192.200-2014
Erscheinungsdatum
2014
Organisation
US-CFR-file
Letzte Version
CFR 12-192.200-2014

CFR 12-192.200-2014 Veröffentlichungsverlauf

  • 2014 CFR 12-192.200-2014 Banken und Bankwesen. Teil 192: Umwandlungen von der Gegenseitigkeits- in die Aktienform. UnterabschnittA:Standardkonvertierungen. Abschnitt 192.200: Welche Maßnahmen kann die zuständige Bundesbankbehörde in Bezug auf meinen Antrag ergreifen?



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