CFR 11-111.37-2014
Bundestagswahlen. Teil 111: Compliance-Verfahren (52 USC 30109, 30107(a)). Unterabschnitt B: Verwaltungsstrafen. Abschnitt 111.37: Was wird die Kommission tun, sobald sie die schriftliche Antwort des Befragten und die Empfehlung des Prüfers erhält?