CFR 12-159.13-2014 Banken und Bankwesen. Teil 159: Untergeordnete Organisationen. Abschnitt 159.13: Wie kann ein Bundessparverein seine Sanierungsbefugnis im Zusammenhang mit seiner Dienstleistungsgesellschaft oder nachgeordneten Unternehmen ausüben?
2014CFR 12-159.13-2014 Banken und Bankwesen. Teil 159: Untergeordnete Organisationen. Abschnitt 159.13: Wie kann ein Bundessparverein seine Sanierungsbefugnis im Zusammenhang mit seiner Dienstleistungsgesellschaft oder nachgeordneten Unternehmen ausüben?