CFR 12-30.4-2014 Banken und Bankwesen. Teil 30: Sicherheits- und Zuverlässigkeitsstandards. Abschnitt 30.4: Einreichung eines Sicherheits- und Soliditäts-Compliance-Plans.
2014CFR 12-30.4-2014 Banken und Bankwesen. Teil 30: Sicherheits- und Zuverlässigkeitsstandards. Abschnitt 30.4: Einreichung eines Sicherheits- und Soliditäts-Compliance-Plans.