CFR 10-110.42-2014
Energie. Teil 110: Export und Import von nuklearer Ausrüstung und Material. Unterabschnitt D: Überprüfung von Lizenzanträgen. Abschnitt 110.42: Exportgenehmigungskriterien.

Standard-Nr.
CFR 10-110.42-2014
Erscheinungsdatum
2014
Organisation
US-CFR-file
Letzte Version
CFR 10-110.42-2014
 

Anwendungsbereich
(a) Die Prüfung von Genehmigungsanträgen für die Ausfuhr von Produktions- oder Nutzungsanlagen 1 für friedliche nukleare Zwecke oder für die Ausfuhr von besonderem Kernmaterial oder Ausgangsmaterial, für das nach diesem Teil eine besondere Genehmigung erforderlich ist, für friedliche nukleare Zwecke richtet sich nach den folgenden Kriterien:

CFR 10-110.42-2014 Veröffentlichungsverlauf

  • 2014 CFR 10-110.42-2014 Energie. Teil 110: Export und Import von nuklearer Ausrüstung und Material. Unterabschnitt D: Überprüfung von Lizenzanträgen. Abschnitt 110.42: Exportgenehmigungskriterien.

Normen und Spezifikationen




© 2025 Alle Rechte vorbehalten.