CFR 9-381.36-2014
Tiere und tierische Produkte. Teil 381: Vorschriften zur Inspektion von Geflügelprodukten. UnterabschnittG:Einrichtungen zur Inspektion; Überstunden- und Feiertagsdienst; Abrechnungsstellen. Abschnitt 381.36: Erforderliche Einrichtungen.