CFR 9-93.200-2014
Tiere und tierische Produkte. Teil 93: Einfuhr bestimmter Tiere, Vögel, Fische und Geflügel sowie bestimmter Tier-, Vogel- und Geflügelprodukte; Anforderungen an Transportmittel und Versandbehälter. UnterabschnittB:Geflügel. Abschnitt 93.200: Definitionen.