CFR 10-20.1207-2014 Energie. Teil 20: Normen zum Schutz vor Strahlung. Unterabschnitt C: Berufliche Dosisgrenzwerte. Abschnitt 20.1207: Berufliche Dosisgrenzwerte für Minderjährige.
1991CFR 10-20.1207-2014 Energie. Teil 20: Normen zum Schutz vor Strahlung. Unterabschnitt C: Berufliche Dosisgrenzwerte. Abschnitt 20.1207: Berufliche Dosisgrenzwerte für Minderjährige.