CFR 10-20.1206-2014 Energie. Teil 20: Normen zum Schutz vor Strahlung. Unterabschnitt C: Berufliche Dosisgrenzwerte. Abschnitt 20.1206: Geplante Sonderexpositionen.
1998CFR 10-20.1206-2014 Energie. Teil 20: Normen zum Schutz vor Strahlung. Unterabschnitt C: Berufliche Dosisgrenzwerte. Abschnitt 20.1206: Geplante Sonderexpositionen.