CFR 9-93.106-2014
Tiere und tierische Produkte. Teil 93: Einfuhr bestimmter Tiere, Vögel, Fische und Geflügel sowie bestimmter Tier-, Vogel- und Geflügelprodukte; Anforderungen an Transportmittel und Versandbehälter. UnterabschnittA:Vögel. Abschnitt 93.106: Quarantäneanforderungen.