CFR 9-147.44-2014
Tiere und tierische Produkte. Teil 147: Zusatzbestimmungen zum nationalen Verbesserungsplan für Geflügel. Unterabschnitt E: Verfahren zur Änderung des nationalen Plans zur Verbesserung der Geflügelhaltung. Abschnitt 147.44: Einreichen, Kompilieren und Verteilen vorgeschlagener Änderungen.