CFR 7-245.15-2014 Landwirtschaft. Teil 245: Feststellung der Berechtigung für kostenlose und ermäßigte Mahlzeiten und kostenlose Milch in Schulen. Abschnitt 245.15: Programmeinnahmen außer Zuschüssen.
(a) Zinsen aus Vorschüssen. Zinsen aus Vorschüssen von Programmmitteln auf staatlicher und lokaler Ebene werden gemäß den Bestimmungen von 31 CFR Teil 205 behandelt, die die Anforderungen des Cash Management Improvement Act von 1990 umsetzen. Staatliche Stellen haben jedoch keine Zinsschuld gegenüber der Bundesregierung für Rabattmittel für Säuglingsanfangsnahrung oder andere Lebensmittel, vorausgesetzt, dass alle Zinsen aus diesen Mitteln für Programmzwecke verwendet werden.
CFR 7-245.15-2014 Veröffentlichungsverlauf
2006CFR 7-245.15-2014 Landwirtschaft. Teil 245: Feststellung der Berechtigung für kostenlose und ermäßigte Mahlzeiten und kostenlose Milch in Schulen. Abschnitt 245.15: Programmeinnahmen außer Zuschüssen.