CFR 7-70.77-2014
Landwirtschaft. Teil 70: Freiwillige Einstufung von Geflügelprodukten und Kaninchenprodukten. Unterabschnitt A: Einstufung von Geflügelprodukten und Kaninchenprodukten. Abschnitt 70.77: Gebühren für die kontinuierliche Einstufung von Geflügel oder Kaninchen, die vor Ort durchgeführt wird.